Beschleunigung des Verfahrens

Hauptinstrument zur Verfahrensbeschleunigung

Rechtsgrundlage

Mit der Entscheidung des Direktors des INPI Nr. 2015-136 hat das INPI ein beschleunigtes Erteilungsverfahren eingeführt.

Voraussetzungen

Form des Antrags

Der Antrag auf beschleunigtes Verfahren muss elektronisch über den Online-Service vom Anmelder oder Inhaber gestellt werden (Artikel 2, Entscheidung des Direktors des INPI Nr. 2015-136).

Form der zu beschleunigenden Anmeldung

Es ist erforderlich, dass die Anmeldung, für die ein beschleunigtes Verfahren beantragt wird, über den e-Verfahrensservice des INPI eingereicht wurde (und nicht in Papierform oder über EPOLINE) (Artikel 1, Entscheidung des Direktors des INPI Nr. 2015-136).

Zeitpunkt

Der Antrag auf beschleunigtes Verfahren muss gestellt werden (Artikel 2, Entscheidung des Direktors des INPI Nr. 2015-136):

  • bei der Anmeldung,
  • oder spätestens innerhalb von 10 Monaten ab der Anmeldung.

Jahresgebühr

Dieser Antrag ist gebührenfrei.

Vorzeitige Veröffentlichung

Er muss mit einem Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung einhergehen (L612-21 CPI, 1° und R612-39 CPI) (Artikel 2, Entscheidung des Direktors des INPI Nr. 2015-136).

Die vorzeitige Veröffentlichung erfolgt erst nach Ablauf des kürzeren der beiden folgenden Fristen (Artikel 2, Entscheidung des Direktors des INPI Nr. 2015-136):

  • 10 Monate ab der Anmeldung;
  • 18 Monate ab der Priorität.

Geheimhaltung

A priori gibt es keinen besonderen Grund, diesen Antrag von der öffentlichen Einsichtnahme auszuschließen.

Folge

Ein Patent wird dann innerhalb von 20 Monaten erteilt (Artikel 5, Entscheidung des Direktors des INPI Nr. 2015-136), es sei denn:

  • die Anmeldung wird vom nationalen Verteidigungsministerium unter Geheimhaltung gestellt;
  • der Recherchenbericht (RRP) ist unvollständig oder konnte nicht innerhalb von 10 Monaten ab der Anmeldung erstellt werden;
  • der Anmelder ändert seine Ansprüche;
  • der Anmelder beantragt eine Fristverlängerung zur Beantwortung des RRP;
  • der Anmelder zahlt die Gebühr für Veröffentlichung und Erteilung nicht;
  • ein Dritter gibt Stellungnahmen zur Anmeldung ab.

Selbstverständlich gibt es keine Sanktion, wenn das INPI das Schutzrecht nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erteilt.

Weitere Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind uns keine weiteren Methoden zur Beschleunigung des Verfahrens in Frankreich bekannt.

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