Berechnung von Fristen

Die Einhaltung von Fristen ist eine wesentliche Voraussetzung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Im gewerblichen Rechtsschutz wie im Zivilprozess kann die Unkenntnis der Regeln zur Unzulässigkeit eines Antrags oder zum Verlust eines Rechts führen.

Fristbeginn

Der Beginn einer Frist ist grundsätzlich der Tag der Handlung, der Entscheidung oder des Ereignisses, das die Frist in Gang setzt (640 CPC).

Berechnung des Fristendes

Jede Frist endet am letzten Tag um vierundzwanzig Uhr (R618-3 CPI oder 642 CPC).

In Jahren / Monaten ausgedrückte Frist

Wenn eine Frist in Monaten oder Jahren ausgedrückt ist, endet diese Frist am Tag des letzten Monats oder des letzten Jahres, der dieselbe Tageszahl wie der Tag der Handlung, des Ereignisses, der Entscheidung oder der Zustellung trägt, die die Frist in Gang setzt. Fehlt eine identische Tageszahl, endet die Frist am letzten Tag des Monats. (R618-3 CPI oder 641 CPC)

In Tagen ausgedrückte Frist

Wenn eine Frist in Tagen ausgedrückt ist, wird der Tag der Handlung, des Ereignisses, der Entscheidung oder der Zustellung, die die Frist in Gang setzt, nicht mitgezählt (R618-3 CPI oder 641 CPC).

Kombination

Wenn eine Frist in Monaten und Tagen ausgedrückt ist, werden zunächst die Monate und dann die Tage gezählt (R618-3 CPI oder 641 CPC).

Fristverlängerung

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert (R618-3 CPI oder 642 CPC).

Vorgeschriebene Fristen

Die vom INPI gesetzten Fristen betragen zwischen 2 und 4 Monaten (R618-4 CPI).

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