Akte 03
PCT-Anmeldungen
Eröffnen wir ein neues Dossier: die PCT-Anmeldungen.

Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens oder PCT (für « Patent Cooperation Treaty » auf Englisch) ist ein Versuch, die Verfahren zur Anmeldung von Patenten zu vereinfachen, insbesondere wenn der Anmelder ein Patent in sehr vielen Staaten anstrebt.
Dank einer sogenannten ‘PCT-Anmeldung’ wird eine einzige Anmeldung eingereicht, die in allen Ländern als Anmeldung gilt.
Dieses System gewährt als solches kein Patentsystem: Nur die ersten Schritte des Verfahrens werden auf internationaler Ebene durchgeführt, während die Erteilung in der nationalen oder regionalen Zuständigkeit jedes Staates verbleibt.
Ich verweise Sie direkt auf zwei Ressourcen, die Ihnen im Laufe Ihrer Lektüre von großem Nutzen sein werden:
- Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens.
- Die Ausführungsordnung. Dieses Dokument ist eine Art Durchführungsverordnung (wenn wir eine Parallele zum französischen Recht ziehen würden).
Viel Spaß beim Navigieren!