
Rechtsgrundlage
Drittbeobachtungen sind in Artikel L612-13 CPI, Absatz 3, vorgesehen.
Identifizierung des Beobachtenden
Es scheint keine Verpflichtung zur Identifizierung des Beobachtenden zu geben.
Zeitraum
Ein Dritter kann eine Beobachtung ab der Veröffentlichung der Patentanmeldung (L612-13 CPI, Absatz 3) und innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach der Veröffentlichung des Recherchenberichts (RRP) (R612-63 CPI Absatz 1, in Verbindung mit R612-62 CPI) vorlegen.
Wird eine Beobachtung außerhalb der Frist eingereicht, ist diese für unzulässig zu erklären (R612-65 CPI).
Inhalt und Form
Die Drittbeobachtung muss in 2 Exemplaren eingereicht werden (R612-63 CPI Absatz 2) und muss (R612-63 CPI in Verbindung mit R612-57 CPI) insbesondere:
- die relevanten Dokumente zitieren; die relevanten Passagen der Dokumente (Seite, Spalte, Zeile oder Abbildung) in Bezug auf die Ansprüche anführen;
- eine Stellungnahme zur Patentfähigkeit im Sinne der Artikel L611-11 und L611-14 CPI enthalten (L612-13 CPI, Absatz 3).
Die zitierten Dokumente müssen beigefügt werden (R612-63 CPI), es sei denn, es handelt sich um Patente (dennoch können ausländische Patente vom INPI angefordert werden, und der Anmelder hat dann 2 Monate Zeit, diese vorzulegen).
Antwort des Anmelders
Wird die Drittbeobachtung dem Anmelder übermittelt, kann dieser innerhalb einer Frist von 3 Monaten, die einmal um 3 Monate verlängert werden kann, darauf antworten (er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, R612-64 CPI).
Diese Antwort kann aus Stellungnahmen und/oder neuen Ansprüchen bestehen (R612-64 CPI).
Reaktion des INPI
Wenn die Drittbeobachtung ein Dokument offenbart, das die Neuheit der beanspruchten Erfindung offensichtlich beeinträchtigt, erstellt das INPI einen ergänzenden vorläufigen Recherchenbericht (Prüfungsrichtlinien des INPI, I-C IX).

Tout à fait juste… j’ai corrigé
Bonjour,
En ce qui concerne la période pour déposer une observation de tiers dans le cadre d’une demande française, il me semble que la fenêtre s’ouvre au moment de la publication de la demande et se referme trois mois après la publication du rapport de recherche préliminaire (R612-63 + R612-62), ce qui peut être différent de la date de publication de la demande + trois mois.
Et merci pour votre site, un must pour pas mal d’étudiant du CEIPI.