Provisorische Anmeldung

Ab dem 1. Juli 2020 wird es in Frankreich möglich sein, provisorische Patentanmeldungen einzureichen.

Ein kurzer Überblick darüber, was eine provisorische Anmeldung ist …

Einreichung einer provisorischen Anmeldung

Definition

Eine provisorische Anmeldung (siehe Décret n° 2020-15 vom 8. Januar 2020 zur Schaffung einer provisorischen Patentanmeldung) ist eine Patentanmeldung, bei der bestimmte Anforderungen an die Anmeldung zeitlich verschoben werden können.

Spätere Einreichung bestimmter Unterlagen

Tatsächlich sieht der zukünftige Artikel R612-3-1 CPI vor, dass im Falle einer provisorischen Anmeldung die Einreichung der in Ziffer 2°, 3° und 4° des Artikels R612-3 CPI genannten Unterlagen verschoben werden kann:

  • die Ansprüche, die Zusammenfassung und
  • die Kopie der früheren Unterlagen.

Spätere Zahlung bestimmter Jahresgebühren

Nur die Anmeldegebühr (R612-5 CPI) muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab der Anmeldung gezahlt werden.

Die Gebühr für den Recherchenbericht kann innerhalb einer Frist von 1 Monat ab dem Antrag auf Herstellung der Konformität entrichtet werden (R612-5 CPI).

Weitere Anforderungen

A priori bleiben alle anderen Anforderungen bestehen:

  • Übersetzung der Anmeldung innerhalb von 2 Monaten (R612-21 CPI, Absatz 2);
  • Einreichung des Erteilungsantrags (R612-3 CPI); Zahlung der Anmeldegebühr (R612-35 CPI, Absatz 1 in Verbindung mit R612-5 CPI) innerhalb einer Frist von 1 Monat;
  • Benennung der Erfinder (was eine Herausforderung darstellen kann, da noch keine Ansprüche vorliegen …);
  • Geltendmachung der inneren Priorität bei der Anmeldung (R612-25 CPI, 1°);
  • Benennung eines Vertreters;
  • Einhaltung der formalen Vorschriften für Text und Zeichnungen (einschließlich des docx-Formats);
  • Auflistung von Nukleotiden und Aminosäuren.

Änderung der provisorischen Anmeldung

Artikel R612-37-1 CPI sieht vor, dass Änderungen der Patentanmeldung deren Gegenstand nicht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus erweitern dürfen.

Das ist erfreulich …

Dennoch lässt mich diese Formulierung stutzig werden:

  • wenn dies bedeutet, dass die später eingereichten Ansprüche durch die Beschreibung gestützt sein müssen, sehe ich keinen Unterschied zu L612-12 CPI 8°;
  • wenn dies bedeutet, dass die Beschreibung einer provisorischen Anmeldung geändert werden kann, ist dies nicht ganz klar, da die einzigen im Gesetz vorgesehenen Änderungen der Beschreibung folgende sind:
    • die Berichtigung von Fehlern gemäß Artikel (R612-36 CPI);
    • die Berichtigung von Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverfahren gemäß Artikel R612-37 CPI.

Darüber hinaus sieht dieser schöne Artikel R612-37-1 CPI keine direkten rechtlichen Konsequenzen vor: Was passiert, wenn der Anmelder diese Vorschriften nicht einhält?

Vorzeitige Veröffentlichung

Eine vorzeitige Veröffentlichung (R612-39 CPI) einer provisorischen Anmeldung ist nicht möglich: Sie muss in ein Gebrauchsmuster umgewandelt oder ein Antrag auf Herstellung der Konformität gestellt werden (R612-39-1 CPI).

Ende der provisorischen Anmeldung

Konformitätserklärung oder Umwandlung

Innerhalb einer Frist von 12 Monaten (R612-3-2 CPI) kann ein vorläufiger Antrag auf schriftlichen Antrag:

  • in eine Konformitätserklärung überführt werden, um zu einer „normalen“ Patentanmeldung zu werden, oder in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden.

Die Frist von 12 Monaten beginnt ab dem Anmeldetag des vorläufigen Antrags oder dem „frühesten Datum, von dem sie profitiert“.

Meiner Auslegung nach kann die Formulierung „frühestes Datum, von dem sie profitiert“ Folgendes betreffen:

  • eine Teilanmeldung (L612-4 CPI);
  • eine „interne“ Priorität (L612-3 CPI) (und nicht eine PVÜ-Priorität …).

A priori findet das Weiterbehandlungsverfahren nach Artikel R612-52 CPI keine Anwendung auf diese Frist von 12 Monaten, da deren Nichteinhaltung nicht zu einer Zurückweisung führt. Ein Wiedereinsetzungsantrag nach Artikel L612-16 CPI scheint jedoch möglich.

Anmeldung gilt als zurückgenommen

Wird weder eine Umwandlung noch eine Konformitätserklärung beantragt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen (R612-3-2 CPI), und dies wird durch eine Entscheidung des INPI festgestellt.

Auf eine etwas merkwürdige Weise scheint diese Entscheidung des INPI nicht in Artikel L411-4 CPI vorgesehen zu sein: daher kann man sich zu Recht fragen, ob ein Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung möglich ist.

Es ist anzumerken, dass dieser Begriff der „gilt als zurückgenommen“ bisher im CPI nicht vorhanden war … eine Anleihe aus dem europäischen Verfahren?

Kritik

Fehlender Mehrwert der vorläufigen Anmeldung

Die französische vorläufige Anmeldung bringt dem Anmelder keinen wirklichen Vorteil: Er würde exakt dieselben Wirkungen erzielen, wenn er eine „normale“ Anmeldung einreicht, ohne Jahresgebühren zu zahlen.

Zwar würde seine „normale“ Anmeldung aufgrund fehlender Zahlung schnell zurückgewiesen werden, aber er könnte stets die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch nehmen, da er ein gültiges Anmeldedatum erhält.

Kurz gesagt, die vorläufige Anmeldung wird ihn teurer zu stehen kommen … und er muss weiterhin eine Vielzahl von anmeldebezogenen Anforderungen erfüllen.

Komplexitätssteigerung der Gesetzgebung

Wie wir gesehen haben, führt diese vorläufige Anmeldung im französischen Recht eine Vielzahl neuer und abweichender Bestimmungen ein.

Diese Bestimmungen sind teilweise schwer zu interpretieren und werden wahrscheinlich für die Anmelder, die dieses neue System der vorläufigen Anmeldung nutzen, Rechtsunsicherheit schaffen.

Ich habe in diesem Artikel versucht, alle Probleme aufzuzeigen, die ich erkennen konnte, aber ich bin sicher, dass es noch weitere gibt …

Risiko hinsichtlich des Verständnisses der Anmelder und Erfinder

Man kann hier und da lesen, dass vorläufige Anmeldungen es dem Anmelder ermöglichen würden, sich zu geringeren Kosten zu schützen, indem er flüchtig eine knappe Beschreibung verfasst.

Nichts ist falscher.

Denn der Anmeldetext bleibt der Rahmen, der die Grenzen dessen festlegt, was durch die Ansprüche geschützt werden kann (L612-12 CPI 8°).

Es ist wichtig, die französischen Erfinder in dieser Hinsicht nicht zu täuschen.

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