Position des Problems
Es ist wichtig, den Rechtsstatus dieser Gerichtsbarkeit zu verstehen, da ihr Aufbau eine der größten Schwierigkeiten bei der Errichtung dieser Gerichtsbarkeit darstellte (es genügt, die Anzahl der „Erwägungsgründe“ in Bezug auf den EuGH im Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht zu betrachten, um die Sensibilität dieser Frage zu erkennen).
Diese Gerichtsbarkeit wurde nämlich im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit bestimmter Mitglieder der Europäischen Union (Verordnung Nr. 1257/2012) geschaffen.
Daher müssen ihre Entscheidungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entsprechen.
Das Übereinkommen über die UPC stellt klar, dass die UPC das Unionsrecht anwenden muss (Artikel 20 und 24 des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht), doch dies ist nicht ausreichend.
Um der Rechtsprechung des EuGH zu entsprechen, muss der Gerichtshof der Europäischen Union in der Lage sein, der UPC seine Auffassungen aufzuzwingen (siehe Gutachten 01/09 des EuGH „Übereinkommen über die Schaffung eines einheitlichen Patentstreitregelungssystems“), und daher:
- dass die Entscheidungen des EuGH rechtlich verbindlich sind und
- dass die Kammern der UPC ihm Vorabentscheidungsfragen vorlegen können.
Heute können jedoch nur die Gerichte der Mitgliedstaaten solche Vorabentscheidungsfragen stellen (Artikel 256 und 267 AEUV).
Wie kann daher der UPC ermöglicht werden, dasselbe zu tun, ohne die Verträge der Union ändern zu müssen?
Lösung des Problems
Nun, ganz einfach …
Indem man die UPC als ein allen Mitgliedstaaten gemeinsames Gericht betrachtet (Artikel 1 des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht) … oder genauer gesagt, als:
- ein internationales Gericht,
- ein französisches Gericht,
- ein deutsches Gericht,
- ein italienisches Gericht,
- ein belgisches Gericht,
- usw.
Da es sich somit um ein nationales Gericht handelt, kann es dem EuGH Vorabentscheidungsfragen vorlegen (Artikel 21 des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht) und bleibt dessen Entscheidungen unterworfen.