
Das französische Patent verliert seine Wirkung
Grundsatz
Artikel L614-13 CPI legt den Grundsatz der Ersetzung des französischen Patents durch ein europäisches Patent für dieselbe Erfindung fest:
Soweit ein französisches Patent eine Erfindung schützt, für die ein europäisches Patent demselben Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger mit demselben Anmeldetag oder derselben Priorität erteilt wurde, verliert das französische Patent seine Wirkung entweder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Frist für die Einlegung eines Einspruchs gegen das europäische Patent abgelaufen ist, ohne dass ein Einspruch eingelegt wurde, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem das Einspruchsverfahren abgeschlossen ist und das europäische Patent aufrechterhalten wurde.
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Das spätere Erlöschen oder die Nichtigerklärung des europäischen Patents berührt die Bestimmungen dieses Artikels nicht.
Voraussetzungen
Somit gibt es fünf Voraussetzungen für die Ersetzung:
- ein französisches Patent wurde erteilt;
- ein europäisches Patent wurde erteilt;
- das europäische Patent schützt dieselbe Erfindung wie das französische Patent;
- der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger ist identisch;
- beide Patente haben denselben Anmeldetag (auch wenn keine Prioritätsbeanspruchung erfolgt).
Wirkungsdatum
Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, verliert das französische Patent seine Wirkung:
- wenn kein Einspruch eingelegt wird:
- 9 Monate (A99(1) EPÜ) nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung im EPA-Blatt (A97(3) EPÜ).
- wenn ein Einspruch eingelegt wird:
- nach Ablauf der Rechtsmittelfrist im Einspruchsverfahren (d. h. 2 Monate (A108 EPÜ) ab der schriftlichen Zustellung der Entscheidung (R111(1) EPÜ)), wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird;
- zum Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung (A111(1) EPÜ), wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Problem der Benennung Frankreichs
Man könnte sich fragen, ob der Verzicht auf die Benennung Frankreichs in einer europäischen Patentanmeldung Auswirkungen auf diese Ersetzung hat.
Ich neige dazu, dies zu verneinen: Artikel L614-13 CPI schweigt sich nämlich vollständig zur Benennung Frankreichs aus.
Das ist zwar etwas unsinnig, aber so ist es nun einmal …
Problem des Schutzumfangs der Ansprüche
Ansprüche EP = Ansprüche FR
Hier gibt es keine Schwierigkeiten …
Das französische Patent erlischt einfach!
Ansprüche EP > Ansprüche FR
Sind die europäischen Ansprüche weiter gefasst, sind die Gerichte ebenfalls der Auffassung, dass das französische Patent seine Wirkung verliert (Berufungsgericht Paris, 4. November 2014).
Obwohl stricto sensu beide Patente nicht exakt dieselbe Erfindung schützen, ist der Ansatz der Gerichte nachvollziehbar, da das europäische Patent einen Gegenstand abdeckt, der auch vom französischen Patent geschützt wird.
EP-Ansprüche & FR-Ansprüche
Wenn die europäischen Ansprüche enger gefasst sind, hat der Kassationshof entschieden, dass auch das französische Patent seine Wirkung verliert (C. Cass. com., 7. Januar 2014, Nr. 12-28883).
In Wirklichkeit ist dies höchst fragwürdig (und ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Richter bemerkt haben, dass der Schutzumfang im konkreten Fall eingeschränkt wurde).
Tatsächlich tendiert die Lehre eher dazu, dass der französische Titel in Kraft bleibt, allerdings nur insoweit, als der Gegenstand nicht vom europäischen Patent abgedeckt ist (d. h. eine Art „Löcherkäse“).
In einem anderen Fall haben die Richter zwar erkannt, dass das europäische Patent eingeschränkt worden war (d. h. Kombination der Ansprüche 1+2+4), aber sie haben entschieden, dass eine Substitution vorlag (Cour d’appel de Paris, Pôle 5, 1re ch., 30. Juni 2015): auch dies ist fragwürdig, hier aber noch mehr. Denn im konkreten Fall war das französische „Patent“ FR 09 50127 nicht einmal erteilt worden: die Patentanmeldung wurde vor der Erteilung zurückgewiesen (d. h. im Widerspruch zur Formulierung von L614-13 CPI, die das Bestehen eines französischen Patents und nicht nur einer einfachen Anmeldung verlangt).
Problem der Erlöschung des europäischen Patents
Problemstellung
Es kann vorkommen, dass ein Inhaber sein europäisches Patent durch Nichtzahlung einer französischen Jahresgebühr kurz nach der Erteilung aufgibt (der Inhaber kann sein Patent in anderen Ländern aufrechterhalten wollen).
Aufgrund der automatischen Validierung europäischer Patente in Frankreich stellt sich die Frage, ab wann das europäische Patent in Frankreich seine Wirkung verliert, um zu überprüfen, dass zum Zeitpunkt einer möglichen Substitution das europäische Patent nicht mehr besteht (und so diese automatische Substitution zu vermeiden).
Mehrere Daten kommen für das Erlöschen des europäischen Patents aufgrund der Nichtzahlung einer Jahresgebühr in Betracht:
- das reguläre Zahlungsdatum der Jahresgebühr;
- das Zahlungsdatum der Nachfrist für die Jahresgebühr;
- das Datum der Entscheidung des Direktors des INPI, mit der das Erlöschen des französischen Teils des europäischen Patents festgestellt wird.
Die Lösung des Kassationshofs
Die Richter des höchsten Gerichts haben entschieden: Ein Patent verliert seine Wirkung aufgrund der Nichtzahlung einer Jahresgebühr ab dem Datum der Entscheidung des Direktors des INPI, mit der das Erlöschen festgestellt wird (C. Cass. com., 18. Oktober 2011, Nr. 10-24326).
Diese Entscheidung ist daher nicht nur eine einfache Feststellung eines bereits eingetretenen Sachverhalts, sondern entfaltet eine rechtliche Wirkung.

Peut-on envisager un retrait de désignation FR avant la délivrance du brevet européen pour éviter le cumul de protection et donc la cessation des effets du brevet français ? Je ne trouve pas de décision en ce sens concernant explicitement L. 614-13 CPI…
Good job!! can i share this in my blog ? https://www.youtube.com/watch?v=qNleb_GxAyU
Bonjour,
J’avoue être un peu destabilisé …
Vous semblez bien connaitre le dossier mais certains points m’interpellent – j’y réponds donc en vrac :
Dans le cas du jugement de la Cour d’appel de Paris, Pôle 5, 1re ch., 30 juin 2015 (section 2.5), la cour a considéré que la contraction des revendications d’un brevet de 13 pour le brevet français à 10 pour le brevet européen, probablement dans le but d’éviter d’avoir à payer la redevance pour les revendications au delà de le 10éme, les revendications ayant le même contenu substantiel et étant basées sur une description identique terme à terme schéma inclus ne constituait pas une limitation du brevet français, les revendications devant se comprendre en référence à la description.
De plus contrairement à ce que vous dites, la demande de brevet français déposée le 12 janvier 2009 sous le numéro FR0950127 a bien été délivrée le 16 juillet 2010 sous le numéro FR2941081. Puis un demande d’extension à l’Europe sera demandée le 11 janvier 2010 sous priorité du brevet français et publiée le 19 octobre 2011 sous le numéro EP2207154, ce dernier se substituant alors au brevet français.
Il faut aussi remarquer que les parties appelantes dans cette affaire se sont retranchées derrière cette substitution revendiquée par elles même, afin de justifier d’avoir laissé déchoir le brevet français qui avait fait l’objet d’une procédure en première instance.
Dans ce cas, l’affaire que vous utilisez pour illustrer votre propos ne me semble pas adaptée.