Ab dem 1. Juli 2020 wird es in Frankreich möglich sein, provisorische Patentanmeldungen einzureichen.

Ein kurzer Überblick darüber, was eine provisorische Anmeldung ist …

Einreichung einer provisorischen Anmeldung

Definition

Eine provisorische Anmeldung (siehe Décret n° 2020-15 vom 8. Januar 2020 über die Schaffung einer provisorischen Patentanmeldung) ist eine Patentanmeldung, bei der bestimmte Anforderungen an die Anmeldung zeitlich verschoben werden können.

Nachreichung bestimmter Unterlagen

Tatsächlich sieht Artikel R612-3-1 CPI vor, dass im Fall einer provisorischen Anmeldung die Einreichung der in Nr. 2°, 3° und 4° des Artikels R612-3 CPI genannten Unterlagen verschoben werden kann:

  • die Ansprüche, die Zusammenfassung und
  • die Kopie der früheren Unterlagen.

Zahlung bestimmter Jahresgebühren verschoben

Nur die Anmeldegebühr (R612-5 CPI) muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab der Anmeldung gezahlt werden.

Die Gebühr für den Recherchenbericht kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Antrag auf Herstellung der Konformität entrichtet werden (R612-5 CPI).

Weitere Anforderungen

A priori bleiben alle anderen Anforderungen bestehen:

  • Übersetzung der Anmeldung innerhalb von 2 Monaten (R612-21 CPI, Absatz 2). Einreichung des Erteilungsantrags (R612-3 CPI); Zahlung der Anmeldegebühr (R612-35 CPI, Absatz 1 in Verbindung mit R612-5 CPI) innerhalb einer Frist von einem Monat;
  • Benennung der Erfinder (was eine Herausforderung darstellen kann, da noch keine Ansprüche vorliegen …);
  • Geltendmachung der inneren Priorität bei der Anmeldung der Anmeldung (R612-25 CPI, 1°);
  • Benennung eines Vertreters;
  • Einhaltung der formalen Vorschriften für den Text und die Zeichnungen (einschließlich des docx-Formats);
  • Auflistung von Nukleotiden und Aminosäuren.

Änderung der provisorischen Anmeldung

Artikel R612-37-1 CPI sieht vor, dass die an der Patentanmeldung vorgenommenen Änderungen deren Gegenstand nicht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus erweitern dürfen.

Das ist erfreulich …

Dennoch lässt mich diese Formulierung stutzig werden:

  • Wenn damit gemeint ist, dass die Ansprüche, die eingereicht werden, durch die Beschreibung gut gestützt sein müssen, sehe ich nicht, was das im Vergleich zu L612-12 CPI 8° Neues bringt. Wenn damit gemeint ist, dass die Beschreibung einer provisorischen Anmeldung geändert werden kann, ist das nicht sehr klar, da die einzigen im Gesetz vorgesehenen Änderungen der Beschreibung die Fehlerkorrektur nach Artikel (R612-36 CPI) sind;
  • die Berichtigung von Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverfahren nach Artikel R612-37 CPI.

Darüber hinaus sieht dieser schöne Artikel R612-37-1 CPI keine direkten rechtlichen Konsequenzen vor: Was passiert, wenn der Anmelder diese Vorschriften nicht einhält?

Vorzeitige Veröffentlichung

Eine vorzeitige Veröffentlichung (R612-39 CPI) einer provisorischen Anmeldung ist nicht möglich: Sie muss in ein Gebrauchsmuster umgewandelt oder ein Antrag auf Herstellung der Konformität gestellt werden (R612-39-1 CPI).

Ende der provisorischen Anmeldung

Anpassung oder Umwandlung

Innerhalb einer Frist von 12 Monaten (R612-3-2 CPI) kann eine provisorische Anmeldung auf schriftlichen Antrag:

  • angepasst werden, um zu einer „normalen“ Patentanmeldung zu werden, oder in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden.

Die Frist von 12 Monaten läuft ab dem Anmeldetag der provisorischen Anmeldung oder dem „frühesten Datum, von dem sie profitiert“.

Meiner Auslegung nach kann die Formulierung „frühestes Datum, von dem sie profitiert“ Folgendes betreffen:

  • eine Teilanmeldung (L612-4 CPI);
  • eine „interne“ Priorität (L612-3 CPI) (und nicht eine PVÜ-Priorität …).

A priori findet das Weiterbehandlungsverfahren nach Artikel R612-52 CPI auf diese Frist von 12 Monaten keine Anwendung, da deren Nichteinhaltung nicht zur Zurückweisung führt. Ein Wiedereinsetzungsantrag nach Artikel L612-16 CPI scheint jedoch möglich.

Anmeldung gilt als zurückgenommen

Wird weder eine Umwandlung noch eine Anpassung beantragt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen (R612-3-2 CPI), und dies wird durch eine Entscheidung des INPI festgestellt.

Eigenartigerweise scheint diese Entscheidung des INPI nicht in Artikel L411-4 CPI vorgesehen zu sein: Daher kann man sich zu Recht fragen, ob ein Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung möglich ist.

Es ist anzumerken, dass dieser Begriff „gilt als zurückgenommen“ bisher im CPI nicht enthalten war … eine Anleihe aus dem europäischen Verfahren?

Kritik

Fehlender Mehrwert der provisorischen Anmeldung

Die französische provisorische Anmeldung bringt dem Anmelder keinen wirklichen Vorteil: Er würde genau dieselben Wirkungen erzielen, wenn er eine „normale“ Anmeldung einreicht, ohne Jahresgebühren zu zahlen.

Zwar würde seine „normale“ Anmeldung wegen Nichtzahlung schnell zurückgewiesen, aber er könnte dennoch die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch nehmen, da er ein gültiges Anmeldedatum erhält.

Kurz gesagt, die provisorische Anmeldung wird ihn teurer zu stehen kommen … und er muss weiterhin eine Vielzahl von Anmeldeanforderungen erfüllen.

Komplexitätssteigerung der Gesetzgebung

Wie wir gesehen haben, führt diese provisorische Anmeldung im französischen Recht eine Vielzahl neuer und abweichender Bestimmungen ein.

Diese Bestimmungen sind teilweise schwer auszulegen und werden wahrscheinlich für Anmelder, die dieses neue System der provisorischen Anmeldung nutzen, Rechtsunsicherheit schaffen.

Ich habe in diesem Artikel versucht, alle Probleme aufzuzeigen, die mir aufgefallen sind, aber ich bin sicher, dass es noch weitere gibt …

Risiko hinsichtlich des Verständnisses der Anmelder und Erfinder

Man liest hier und da, dass provisorische Anmeldungen es dem Anmelder ermöglichen würden, sich zu geringeren Kosten zu schützen, indem er eine knappe Beschreibung schnell verfasst.

Nichts könnte falscher sein.

Denn der Anmeldetext bleibt der Rahmen, der die Grenzen dessen festlegt, was durch die Ansprüche geschützt werden kann (L612-12 CPI 8°).

Es ist wichtig, französische Erfinder in dieser Hinsicht nicht zu täuschen.