Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist eine alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten, bei der die Parteien vereinbaren, ihren Konflikt einem Schiedsgericht zu unterbreiten.

Inanspruchnahme des Schiedsverfahrens?

Grundsatz

Theoretisch ist es möglich, ein Schiedsverfahren bei jeder Streitigkeit zwischen zwei Privatpersonen in Anspruch zu nehmen (2059 Code civil):

  • durch die Aufnahme einer Schiedsklausel in einen Vertrag (1442 CPC) oder
  • durch die Unterzeichnung eines Schiedsvertrags (1447 CPC).

Schiedsfähigkeit von Patentstreitigkeiten

Problemstellung

Die Schiedsfähigkeit unterliegt jedoch einigen Einschränkungen, die es zu analysieren gilt:

  • steht die ausschließliche Zuständigkeit des Artikels L615-17 CPI dem Schiedsverfahren entgegen?
  • betreffen Patente einen Bereich, der die französische öffentliche Ordnung berührt (2060 Code civil)?
  • sind die dem Schiedsverfahren unterliegenden Rechte verfügbar (2059 Code civil)?

Analyse der drei Probleme

Das Problem der ausschließlichen Zuständigkeit

Seit dem Gesetz von 1968 sieht Artikel L615-17 CPI, Absatz 2 ausdrücklich vor, dass die ausschließliche Zuständigkeit (gemäß Absatz 1) kein Grund ist, ein Schiedsverfahren abzulehnen.

Das Problem der öffentlichen Ordnung

Obwohl der Wortlaut des Artikels 2060 Code civil besagt, dass die vom Schiedsverfahren ausgeschlossenen Bereiche solche sind, die die öffentliche Ordnung „berühren“, hat der Kassationshof klargestellt, dass zusätzlich eine Verletzung der öffentlichen Ordnung vorliegen muss (C. Cass. civ. sect. com., 29. November 1950, Affaire Tissot).

Daher gibt es keinen Grund anzunehmen, dass die öffentliche Ordnung dem Schiedsverfahren bei Patenten grundsätzlich entgegensteht.

Das Problem der Verfügbarkeit der Rechte

Diese Frage ist rechtlich komplex.

Es erscheint jedoch relativ sicher, dass ein Schiedsgericht ein Patent nicht mit Wirkung erga omnes für nichtig erklären kann: Die absolute Wirkung einer Nichtigkeitsentscheidung ist ein Grund für die Unschiedsfähigkeit (der vertragliche Charakter des Schiedsverfahrens steht dem entgegen, dass die Wirkungen der Entscheidung der Schiedsrichter Dritte betreffen).

Beispiele für mögliche Schiedsverfahren

Die Gerichte haben die Inanspruchnahme des Schiedsverfahrens in folgenden Bereichen bestätigt:

Wirkungen des Schiedsspruchs

Bindungswirkung

Der Schiedsspruch wirkt nur zwischen den Parteien (1165 Code civil).

Daher ist der Schiedsspruch Dritten gegenüber nicht bindend, und diese können sich nicht darauf berufen.

Beispielsweise hat ein Schiedsspruch, der ein Patent für nichtig erklärt, keine Wirkung erga omnes (Cour d’appel de Paris, 1ch., RG n° 05/10577, 28. Februar 2008).

Rechtskraft

Der Schiedsspruch hat Rechtskraft (1484 CPC) in Bezug auf den entschiedenen Streit.

Daher kann die Partei, deren Anträge (auch als Einrede vorgebracht) abgelehnt wurden, diese nicht erneut vor dem nationalen Gericht geltend machen (1351 Code civil).

Vollstreckbarkeit

Grundsätzlich sollte der Schiedsspruch von den Parteien freiwillig vollstreckt werden.

Ein Schiedsspruch hat keine Vollstreckbarkeit, d. h. keinen Imperium: Wenn eine Partei sich weigert, den Schiedsspruch zu vollstrecken, muss ein Vollstreckbarerklärungsverfahren durch die initiativere Partei eingeleitet werden (1487 CPC).

Dieses Vollstreckbarerklärungsverfahren findet grundsätzlich vor dem Vollstreckungsrichter des Landgerichts statt, in dessen Bezirk der Schiedsspruch ergangen ist (1487 CPC): Es muss sich also nicht zwingend um das LG Paris handeln…

Internationales Schiedsverfahren

Was wir soeben erläutert haben, ist vor allem im Verhältnis zwischen Franzosen relevant, da Sie bemerkt haben werden, dass ich keine Verträge oder internationale Übereinkommen zitiert habe … Glücklicherweise werde ich einen Artikel zum Thema internationales Schiedsverfahren verfassen.

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