Priorität

Die Priorität ermöglicht den Schutz gegen jede Offenbarung, die zwischen der prioritätsbegründenden Anmeldung und der eigenen Anmeldung erfolgt ist. Doch es ist nicht so einfach …

Anwendbarer Text

Frankreich ist tatsächlich von Anfang an ein Vertragsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft (das Gegenteil wäre überraschend): Artikel A4 PVÜ, der die Fragen der Priorität regelt, ist in Frankreich anwendbar.

Das französische Gesetz über den gewerblichen Rechtsschutz (CPI) erwähnt nicht ausdrücklich, dass die PVÜ anwendbar ist, aber die von Frankreich unterzeichneten internationalen Verträge sind sehr wohl anwendbar (Artikel 55 der Verfassung der Fünften Republik).

Zu erfüllende materielle Voraussetzungen

Personen, die eine Priorität beanspruchen können

Staatsangehörige eines Verbandsstaates oder WTO-Mitglieds

Da das Prioritätsrecht des Verbands nur für die Verbandsstaaten (Artikel 1.1 PVÜ) oder WTO-Mitglieder (Artikel 2.1 TRIPS in Verbindung mit Artikel 1.1 PVÜ) gilt, wurde interpretiert, dass nur Personen mit der Staatsangehörigkeit dieser Staaten ein Prioritätsrecht des Verbands beanspruchen können.

Allerdings gibt es keine Wohnsitzerfordernisse für diese Staatsangehörigen (Artikel 2.2 PVÜ oder Artikel 2.1 TRIPS in Verbindung mit Artikel 2.2 PVÜ).

Personen, die in einem dieser Verbandsstaaten (Artikel 3 PVÜ) oder WTO-Mitgliedstaaten (Artikel 2.1 TRIPS in Verbindung mit Artikel 3 PVÜ) einen Wohnsitz oder eine „tatsächliche und ernsthafte“ Niederlassung haben, werden solchen Personen gleichgestellt.

Einschränkung

Dennoch bedeutet dies nicht, dass es nur diese Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Priorität gibt.

Die einzigen Personen, die die Priorität beanspruchen können, sind (Artikel 4.A.1 PVÜ):

  • der Anmelder der früheren Anmeldung;
  • dessen Rechtsnachfolger:
    • die Übertragung des Prioritätsrechts muss vor dem Anmeldetag der die Priorität beanspruchenden Anmeldung erfolgt sein;
    • die Übertragung des Prioritätsrechts muss schriftlich festgestellt werden (Artikel L613-8 CPI, Absatz 5), andernfalls ist sie nichtig;
    • der Nachweis der Übertragung muss innerhalb von 16 Monaten ab dem Prioritätstag erbracht werden (Artikel R612-24 CPI, Absatz 5).

Es ist zu beachten, dass die Übertragung der prioritätsbegründenden Anmeldung nach der französischen Rechtsprechung nicht automatisch die Übertragung des Prioritätsrechts nach sich zieht (das Prioritätsrecht ist ein unabhängiges Recht, kein akzessorisches Recht zum Patentrecht, Cour d’appel de Paris, 11. Mai 1987): daher ist auf die Vertragsbedingungen zu achten.

Darüber hinaus scheint eine allgemeine Formulierung wie „mit allen daran anknüpfenden Rechten ohne jeglichen Vorbehalt oder Ausnahme“ nicht auszureichen, um das Prioritätsrecht zu übertragen (Kassationshof, Kammer für Handelssachen, 18. Juni 1996, Nr. 94-18909).

Anmeldungen, die eine Priorität begründen können

Art der Anmeldungen

Die Anmeldung, die als Grundlage für die Inanspruchnahme einer Priorität für eine Patentanmeldung dient, kann sein (Artikel 4.E.2 PVÜ):

  • eine Patentanmeldung,
  • eine Gebrauchsmusteranmeldung.

Ursprung der Anmeldungen

Die Prioritätsanmeldung muss eingereicht worden sein:

Die Mehrheit der „regionalen“ Anmeldungen (z. B. EPA-Patentanmeldung) sieht vor, dass die Einreichung einer „regionalen“ Anmeldung einer nationalen Anmeldung in einem der Mitgliedstaaten gleichgestellt ist. So begründet beispielsweise eine europäische Anmeldung ein Prioritätsrecht in Deutschland (A66 EPÜ).

Darüber hinaus kann die Prioritätsanmeldung auch in einem Land eingereicht worden sein, das ähnliche Bestimmungen zur Priorität gewährt (L611-12 CPI).

Zur Erinnerung hier die Liste der PVÜ- und WTO-Staaten:

STAAT WTO PCT PLT PVÜ EPÜ
Südafrika 01/01/1995 16/03/2009 01/12/1947
Albanien 08/09/2000 04/10/1995 17/05/2010 04/10/1995 01/03/2010
Algerien 08/03/2000 01/03/1966
Deutschland 01/01/1995 24/01/1978 01/05/2003 07/10/1977
Andorra 02/06/2004
Angola 23/11/1996 27/12/2007 27/12/2007
Antigua und Barbuda 01/01/1995 17/03/2000 17/03/2000
Saudi-Arabien – Königreich 11/12/2005 03/08/2013 11/03/2004
Argentinien 01/01/1995 10/02/1967
Armenien 05/02/2003 25/12/1991 25/12/1991
Australien 01/01/1995 31/03/1980 16/03/2009 10/10/2025
Österreich 01/01/1995 23/04/1979 01/01/2009 01/05/1979
Aserbaidschan 25/12/1995 25/12/1995
Bahamas 10/07/1973
Bahrain – Königreich 01/01/1995 18/03/2007 15/12/2005 29/10/1997
Bangladesch 01/01/1995 03/03/1991
Barbados 01/01/1995 12/03/1985 12/03/1985
Belarus 25/12/1991 25/12/1991
Belgien 01/01/1995 14/12/1981 07/07/1884 07/10/1977
Belize 01/01/1995 17/06/2000 17/06/2000
Benin 22/02/1996 26/02/1987 10/01/1967
Myanmar 01/01/1995
Bhutan 04/08/2000
Bolivien – Plurinationaler Staat 12/09/1995 04/11/1993
Bosnien und Herzegowina 07/09/1996 09/05/2012 01/03/1992
Botswana 31/05/1995 30/10/2003 15/04/1998
Brasilien 01/01/1995 09/04/1978 07/07/1884
Brunei Darussalam 01/01/1995 24/07/2012 17/02/2012
Bulgarien 01/12/1996 21/03/1984 13/06/2021 01/07/2002
Burkina Faso 03/06/1995 21/03/1989 19/11/1963
Burundi 23/07/1995 03/09/1977
Kambodscha 13/10/2004 22/09/1998
Kamerun 13/12/2005 24/01/1978 10/05/1964
Kanada 01/01/1995 02/01/1990 12/06/2025
Kap Verde 23/07/2008
Chile 01/01/1995 02/06/2009 14/06/1991
China 11/12/2001 01/01/1994 19/03/1985
Zypern 30/07/1995 01/04/1998 17/01/1966 01/04/1998
Kolumbien 30/04/1995 28/01/2001 06/09/1996
Komoren 03/04/2005 03/04/2005
Kongo 27/03/1997 24/01/1978 02/09/1963
Korea – Republik 01/01/1995 10/08/1984 04/05/1980
Costa Rica 01/01/1995 03/08/1999 31/10/1995
Côte d’Ivoire 01/01/1995 30/04/1991 23/10/1963
Kroatien 30/11/2000 01/07/1998 28/04/2005 08/10/1991 01/01/2008
Kuba 01/01/1995 16/01/1996 17/11/2004
Dänemark 01/01/1995 01/12/1978 28/04/2005 01/10/1984 01/01/1990
Dschibuti 01/01/1995 13/05/2001
Dominica 01/01/1995 07/08/1999 07/08/1999
Ägypten 01/01/1995 06/09/2003 01/07/1951
El Salvador 01/01/1995 17/08/2006 19/02/19

94

Vereinigte Arabische Emirate 10/04/1996 10/03/1999 19/02/1996
Ecuador 21/01/1996 07/05/2001 22/06/1999
Spanien 01/01/1995 16/11/1989 07/07/1884 01/10/1986
Estland 13/11/1995 24/08/1994 28/04/2005 24/08/1994 01/07/2002
Vereinigte Staaten von Amerika 01/01/1995 24/01/1978 30/05/1887
Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien 04/04/2003 10/08/1995 22/04/2010 08/09/1991 01/01/2009
Fidschi 14/01/1996
Finnland 01/01/1995 01/10/1980 06/03/2006 20/09/2021
Frankreich 01/01/1995 25/02/1978 05/01/2010 07/07/1884 01/10/1977
Gabun 01/01/1995 24/01/1978 29/02/1964
Gambia 23/10/1996 09/12/1997 21/01/1992
Georgien 14/06/2000 25/12/1991 25/12/1991
Ghana 01/01/1995 26/02/1997 28/09/1976
Griechenland 01/01/1995 09/10/1990 02/10/2024 01/10/1986
Grenada 22/02/1996 22/09/1998 22/09/1998
Guatemala 01/01/1995 14/10/2006 18/08/1998
Guinea 01/01/1995 27/05/1991 05/02/1982
Guinea-Bissau 01/01/1995 12/12/1997 28/06/1988
Äquatorialguinea 17/07/2001 26/06/1997
Guyana 01/01/1995 25/10/1994
Haiti 30/01/1996 01/07/1958
Honduras 01/01/1995 20/06/2006 04/02/1994
Hongkong – China 01/01/1995
Ungarn 01/01/1995 27/06/1980 12/03/2008 01/01/1979 01/01/2003
Salomonen 26/07/1996
Indien 01/01/1995 07/12/1998 07/12/1998
Indonesien 01/01/1995 05/09/1997 24/12/1950
Iran 04/10/2013 16/12/1959
Irak 24/01/1976
Irland 01/01/1995 01/08/1992 27/05/2012 04/12/2025 01/08/1992
Island 01/01/1995 23/03/1995 05/05/1962 01/11/2004
Israel 01/01/1995 01/06/1996 24/03/1950
Italien 01/01/1995 28/03/1985 07/07/1884 01/12/1978
Jamaika 01/01/1995 24/12/1999
Japan 01/01/1995 01/10/1978 15/07/1899
Jordanien 11/04/2000 17/07/1972
Kasachstan 25/12/1991 19/10/2011 25/12/1991
Kenia 01/01/1995 08/06/1994 14/06/1965
Kirgisistan 20/12/1998 25/12/1991 28/04/2005 25/12/1991
Kuwait 01/01/1995
Lesotho 31/05/1995 21/10/1985 28/09/1989
Lettland 10/02/1999 07/09/1993 12/06/2010 07/09/1993 01/07/2005
Libanon 01/09/2024
Liberia 27/08/1994 27/08/1994
Libyen 15/09/2005 28/09/1976
Liechtenstein 01/09/1995 18/12/2009 14/07/1933 01/04/1980
Litauen 31/05/2001 08/07/1994 03/02/2012 22/05/1994 01/12/2004
Luxemburg 01/01/1995 30/04/1978 30/06/2022 07/10/1977
Macao – China 01/01/1995
Madagaskar 17/11/1995 24/01/1978 21/12/1963
Malaysia 01/01/1995 16/08/2006 01/01/1989
Malawi 31/05/1995 24/01/1978 06/07/1964
Malediven 31/05/1995
Mali 31/05/1995 19/10/1984 01/03/1983
Malta 01/01/1995 01/03/2007 20/10/1967 01/03/2007
Marokko 01/01/1995 08/10/1999 30/07/2017
Mauritius 01/01/1995 24/09/1976
Mauretanien 31/05/1995 13/04/1983 11/04/1965
Mexiko 01/01/1995 01/01/1995 07/09/2003
Republik Moldau 26/07/2001 25/12/1991 28/04/2005
Monaco 22/06/1979 29/04/1956 01/12/1991
Mongolei 29/01/1997 27/05/1991 21/04/1985
Montenegro 29/04/2012 03/06/2006 09/03/2012 03/06/2006
Mosambik 26/08/1995 18/05/2000 09/07/1998
Myanmar (Birma) 01/01/1995
Namibia 01/01/1995 01/01/2004 01/01/2004
Nepal 23/04/2004 22/06/2001
Nicaragua 03/09/1995 06/03/2003 03/07/1996
Niger 13/12/1996 21/03/1993 05/07/1964
Nigeria 01/01/1995 08/05/2005 28/04/2005 02/09/1963
Norwegen 01/01/1995 01/01/1980 01/07/1885 01/01/2008
Neuseeland 01/01/1995 01/12/1992 29/07/1931
Oman 09/11/2000 26/10/2001 16/10/2007 14/07/1999
Uganda 01/01/1995 09/02/1995 14/06/1965
Usbekistan 25/12/1991 19/07/2006 25/12/1991
Pakistan 01/01/1995 22/07/2004
Panama 06/09/1997 07/09/2012 19/10/1996
Papua-Neuguinea 09/06/1996 14/06/2003 15/05/1999
Paraguay 01/01/1995 28/05/1994
Niederlande 01/01/1995 10/07/1979 27/12/2010 07/07/1884 07/10/1977
Peru 01/01/1995 06/06/2009 11/04/1995
Philippinen 01/01/1995 17/08/2001 27/09/1965
Polen 01/01/1995 25/12/1990 10/11/2019 01/03/2004
Portugal 01/01/1995 24/11/1992 07/07/1984 01/01/1992
Katar 13/01/1996 03/08/2011 05/07/2000
Arabische Republik Syrien 26/06/2003 01/09/2024
Zentralafrikanische Republik 31/05/1995 24/01/1978 19/11/1963
Demokratische Republik Kongo 01/01/1997 31/01/1975
Dominikanische Republik 09/03/1995 28/05/2007
Kirgisische Republik 20/12/1998
Demokratische Volksrepublik Laos 02/02/2013 14/06/2006 08/10/1998
Demokratische Volksrepublik Korea 08/07/1980 10/06/1980
Slowakische Republik 01/01/1995 01/01/1993 01/01/1993
Tschechische Republik 01/01/1995 01/01/1993 01/07/2002
Rumänien 01/01/1995 23/07/1979 28/04/2005 06/10/2020 01/03/2003
Vereinigtes Königreich 01/01/1995 24/01/1978 22/03/2006 07/07/1884 07/10/1977
Russland 22/08/2012 29/03/1978 12/08/2009 01/07/1965
Ruanda 22/05/1996 31/08/2011 01/03/1984
St. Lucia 01/01/1995 30/08/1996 09/06/1995
St. Kitts und Nevis 21/02/1996 27/10/2005 09/04/1995
San Marino 04/03/1960 01/07/2009
Heiliger Stuhl 29/09/1960
St. Vincent und die Grenadinen 01/01/1995 06/08/2002 29/08/1995
Samoa 10/05/2012 21/09/2013
São Tomé und Príncipe 03/07/2008 12/05/1998
Senegal 01/01/1995 24/01/1978 21/12/1963
Serbien 01/02/1997 20/08/2010 27/04/1992 01/10/2010
Seychellen 07/11/2002 07/11/2002
Sierra Leone 23/07/1995 17/06/1997 17/06/1997
Singapur 01/01/1995 23/02/1995 23/02/1995
Slowakei 28/04/2005 01/07/2002
Slowenien 30/07/1995 01/03/1994 28/04/2005 25/06/1991 01/12/2002
Sudan 16/04/1984 16/04/1984
Sri Lanka 01/01/1995 26/02/1982 29/12/1952
Schweden 01/01/1995 17/05/1978 27/12/2007 01/07/1885 01/05/1978
Schweiz 01/01/1995 24/01/1978 01/07/2008 07/07/1884 07/10/1977
Suriname 01/01/1995 25/11/1975
Swasiland 01/01/1995 20/09/1994 12/05/1991
Tadschikistan 02/03/2013 25/12/1991 25/12/1991
Chinesisch Taipeh 01/01/2002
Tansania 01/01/1995 14/09/1999 16/06/1963
Tschad 19/10/1996 24/01/1978 19/11/1963
Thailand 01/01/1995 24/12/2009 02/08/2008
Togo 31/05/1995 24/01/1978 10/09/1967
Tonga 27/07/2007 14/06/2001
Trinidad und Tobago 01/03/1995 10/03/1994 01/08/1964
Tunesien 29/03/1995 10/12/2001 07/07/1884
Turkmenistan 25/12/1991 25/12/1991
Türkei 26/03/1995 01/01/1996 10/10/2025 01/11/2000
Ukraine 16/05/2008 25/12/1991 28/04/2005 25/12/1991
Europäische Union 01/01/1995
Uruguay 01/01/1995 18/03/1967
Vanuatu – Republik 24/08/2012
Venezuela – Bolivarische Republik 01/01/1995 12/09/1995
Vietnam 11/01/2007 10/03/1993 08/03/1969
Jemen 15/02

2007

Zambia 01/01/1995 15/11/2001 06/04/1965
Simbabwe 05/03/1995 11/06/1997 18/04/1980

Dieselbe Erfindung

Eine spätere Anmeldung DU enthält dieselbe Erfindung wie die frühere Anmeldung DA, wenn der Fachmann den beanspruchten Gegenstand aus der früheren Anmeldung « erschließen » kann (Cass. com. vom 31. Januar 2012, Nr. 11-10924, Time Sport c. Go Sport), d. h. den beanspruchten Gegenstand aus der früheren Anmeldung ableiten kann:

Insbesondere muss die frühere Anmeldung den beanspruchten Gegenstand präzise offenbaren, auch wenn dies in der Beschreibung oder den Zeichnungen der Fall ist (Art. L612-7 CPI, Absatz 4).

Wenn ein Element in der früheren Anmeldung nicht vorhanden ist, kommt diesem Element die Priorität nicht zugute (Art. L612-7 CPI, Absatz 3).

Frist von 12 Monaten ab der ersten Anmeldung

Allgemeines

Die Priorität einer Anmeldung kann nur innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab der ersten Anmeldung beansprucht werden (Art. 4 C.1 PVÜ).

Es ist möglich, die Wiederherstellung des Rechts zur Einreichung unter Inanspruchnahme der Priorität zu beantragen, wenn ein berechtigter Grund geltend gemacht werden kann (Art. L612-16-1 CPI, Absatz 1). Dieser Antrag (sowie die Anmeldung unter Inanspruchnahme der Priorität) muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ablauf der Prioritätsfrist gestellt werden (Art. L612-16-1 CPI, Absatz 2 und 3). Allerdings dürfen die technischen Vorbereitungen für die Veröffentlichung der früheren Anmeldung noch nicht abgeschlossen sein (Art. L612-16-1 CPI, Absatz 3).

Echte erste Anmeldung

Eine erste Anmeldung scheint eine Anmeldung zu sein, die:

  • zum ersten Mal eingereicht wurde,
  • in einem Vertragsstaat der PVÜ oder einem Mitglied der WTO,
  • und dieselbe Erfindung wie eine spätere Anmeldung betrifft.

Fiktion der ersten Anmeldung

Grundsatz

Durch Fiktion kann eine spätere Anmeldung als « erste Anmeldung » betrachtet werden (Art. 4 C.4 PVÜ).

Dazu müssen die Voraussetzungen des Art. 4 C.4 PVÜ erfüllt sein:

  • die spätere Anmeldung muss:
    • denselben Gegenstand wie die frühere Anmeldung (die normalerweise die echte erste Anmeldung ist) aufweisen;
    • in dem gleichen PVÜ- oder WTO-Staat wie die frühere Anmeldung eingereicht worden sein,
  • die frühere Anmeldung muss zum Zeitpunkt der Einreichung der späteren Anmeldung
    • zurückgenommen, aufgegeben oder zurückgewiesen worden sein,
    • ohne der öffentlichen Einsichtnahme unterlegen zu haben,
    • ohne bestehende Rechte hinterlassen zu haben,
    • und sie darf noch nicht als Grundlage für die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts gedient haben.

Die frühere Anmeldung kann dann nicht mehr als Grundlage für die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts dienen (Art. 4 C.4 PVÜ).

Fiktion der ersten Anmeldung für die Priorität
Fiktion der ersten Anmeldung für die Priorität Fiktion der ersten Anmeldung für die Priorität

In diesem Beispiel bestehen zum Zeitpunkt der Einreichung von D2 keine Rechte mehr für die Anmeldung D1, und D1 hat nicht als Grundlage für eine andere Prioritätsbeanspruchung gedient.

Nicht zurückgenommen, fallen gelassen oder zurückgewiesen

Es kann vorkommen, dass die frühere Anmeldung zum Zeitpunkt der Anmeldung der späteren Anmeldung nicht zurückgenommen, fallen gelassen oder zurückgewiesen wurde.

In diesem Fall ist die Prioritätsbeanspruchung für die spätere Anmeldung nicht wirksam.

Der öffentlichen Einsichtnahme unterlegen haben

Diese öffentliche Einsichtnahme kann insbesondere sein:

  • die Veröffentlichung gemäß L612-21 CPI, 1°;
  • die Mitteilung nach Artikel L615-4 CPI, die darauf abzielt, die Patentanmeldung im Falle eines möglichen Rechtsstreits geltend zu machen.
Rechte bestehen lassen

Es ist nicht ganz klar, welche „Rechte“ mit diesem Ausdruck gemeint sind.

Wie in den europäischen Richtlinien (Richtlinien F-VI 1.4.1) erwähnt, kann man an Rechte denken, die es einer anderen Anmeldung ermöglichen, das Anmeldedatum einer späteren Anmeldung (außerhalb der Priorität) zu nutzen:

  • die amerikanischen „continuation“ oder „continuation-in-part“;
  • Teilanmeldungen;
  • usw.
Rechte bestehen lassen
Rechte bestehen lassen Rechte bestehen lassen

In dem dargestellten Fall ist die Anmeldung D1 eine erste Anmeldung für A, B und C, während D2 eine erste Anmeldung für D ist.

Es ist zu beachten, dass FR1 aufgrund ihrer Veröffentlichung (für A und B) gemäß L611-11 CPI, Absatz 2 für FR2 als Stand der Technik gilt.

Frühere Anmeldung außerhalb der PVÜ

Wenn die frühere Anmeldung außerhalb der PVÜ/WTO eingereicht wurde, ist die frühere Anmeldung keine erste Anmeldung (da sie kein Prioritätsrecht begründet hat, das Gegenteil wäre mit dem Geist der PVÜ unvereinbar) und behindert daher nicht die Prioritätsbeanspruchung einer späteren Anmeldung in einem PVÜ/WTO-Land.

Frühere Anmeldung in Osttimor
Frühere Anmeldung in Osttimor Frühere Anmeldung in Osttimor
Nicht als Grundlage für eine Prioritätsbeanspruchung gedient haben

Allein die Tatsache, dass eine Anmeldung die Priorität der früheren Anmeldung beansprucht hat (selbst wenn keine Veröffentlichung erfolgt), macht es endgültig, dass die frühere Anmeldung eine erste Anmeldung ist.

Beanspruchung einer früheren Priorität
Beanspruchung einer früheren Priorität Beanspruchung einer früheren Priorität
Gleicher Anmelder

Wenn der Anmelder in der Anmeldung nicht derselbe ist (A4.C.4 PVÜ), können recht überraschende Dinge passieren.

Bei unterschiedlichen Anmeldern
Bei unterschiedlichen Anmeldern Bei unterschiedlichen Anmeldern

Erschöpfung des Prioritätsrechts

Wenn die französische Rechtsprechung zeitweise die Auffassung vertrat, dass das Prioritätsrecht erschöpft werden könne (Cass. civ, 18. Juli 1934, JACOBSON / PAISSEAU), so wird der Begriff der Erschöpfung des Prioritätsrechts heute von den Gerichten abgelehnt (Tribunal de grande instance de Paris, 3e ch., 1e sect. 28. September 2010).

(Hinweis: In dieser letztgenannten Entscheidung befasst sich das Gericht mit einem europäischen Patent, verweist jedoch ausdrücklich auf den Geist der Pariser Verbandsübereinkunft hinsichtlich der Erschöpfung des Prioritätsrechts).

Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten

Es ist durchaus möglich, mehrere Prioritäten in Anspruch zu nehmen, selbst wenn diese aus verschiedenen Staaten stammen (L612-7 CPI, Absatz 2).

„Interne“ Priorität

Grundsatz

Die PVÜ sieht nicht vor, dass die Priorität einer Anmeldung im selben Staat in Anspruch genommen werden kann (Art. 4 A.1 PVÜ, „um die Anmeldung in den anderen Ländern vorzunehmen“).

Angesichts dieser Lücke hat der französische Gesetzgeber nationale Bestimmungen vorgesehen, die es unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, den Anmeldetag einer früheren französischen Anmeldung in Anspruch zu nehmen: Dieser Vorteil wird gemeinhin als „interne Priorität“ bezeichnet.

Ein Antrag auf „interne Priorität“ kann für eine französische Anmeldung A gestellt werden (L612-3 CPI):

  • wenn eine andere französische Anmeldung B (eingereicht vom selben Anmelder) weniger als 12 Monate zuvor eingereicht wurde;
  • wenn weder A noch B eine „Verbandspriorität“ in Anspruch nehmen;
  • wenn B keine „interne Priorität“ von mehr als 12 Monaten gegenüber A in Anspruch nimmt;
  • wenn B „veröffentlichbar“ ist (R612-25 CPI, 3°).

Der Antrag muss bei der Anmeldung gestellt werden (R612-25 CPI, 1°).

Ablaufdatum einer Anmeldung, die den Vorteil einer internen Priorität in Anspruch nimmt

Es ist recht klar, dass wir den Mechanismus des Artikels L612-3 CPI gemeinhin als interne Priorität bezeichnen.

Aber ist es richtig, ihn so zu nennen?

Tatsächlich können wir uns fragen, wie das Ablaufdatum zu berechnen ist, wenn eine Anmeldung B den Vorteil des Anmeldetags einer Anmeldung A in Anspruch nimmt:

  • beträgt es 20 Jahre ab B?
    • die Betrachtung dieses Mechanismus als Prioritätsmechanismus (wie bei einer Verbandspriorität) würde dazu verleiten, dies anzunehmen.
  • beträgt es 20 Jahre ab A?
    • die Formulierung des Artikels L612-3 CPI könnte den Eindruck erwecken, dass die Anmeldung B als Anmeldetag den Anmeldetag von A übernimmt.

Tatsächlich gibt es zu diesem Thema dogmatische Debatten, und keine Rechtsprechung gibt uns Aufschluss.

Erstanmeldung?

Artikel L612-3 CPI sieht nicht vor, dass die Anmeldung, deren Prioritätsdatum in Anspruch genommen wird, eine Erstanmeldung sein muss.

Rücknahme und Veröffentlichung

Die Inanspruchnahme des Anmeldetags einer französischen Anmeldung führt zu deren Veröffentlichung nach 18 Monaten, selbst wenn diese Anmeldung zurückgenommen wurde (R612-39 CPI, 5°).

Dies ist sehr wichtig, da diese Anmeldung als Stand der Technik verwendet werden kann (L611-11 CPI, Absatz 3).

Spätere Inanspruchnahme einer Verbandspriorität

Wir können uns fragen, ob die Verbandspriorität einer Anmeldung B in Anspruch genommen werden kann, die den Anmeldetag von A gemäß Artikel L612-3 CPI in Anspruch nimmt.

Dies ist ein Thema, dem große Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Tatsächlich ist die Anmeldung B a priori keine Erstanmeldung für eine Reihe von Gegenständen. Es empfiehlt sich, die Priorität von A und B sicherheitshalber in Anspruch zu nehmen.

Auch wenn die Anmeldung A aufgegeben wurde, hat diese Rechte hinterlassen (d. h. den Vorteil des Anmeldetags). Daher sollte die Anmeldung B nicht als Erstanmeldung betrachtet werden können (durch Fiktion).

Übersetzung des Prioritätsdokuments

Das INPI kann eine Übersetzung des Teils des Prioritätsdokuments verlangen, der das Anmeldedatum und die Nummer der ausländischen Anmeldung sowie die Angabe des Staates enthält, in dem oder für den diese Prioritätsanmeldung eingereicht wurde (Arrêté vom 19. September 1979 zu den Modalitäten der Einreichung von Patentanmeldungen, Artikel 20).

Es scheint nicht, dass das INPI mehr verlangen kann.

Einzuhaltene Formvorschriften

Siehe die Anforderungen an die Anmeldung für weitere Details.

Verschiedenes

Datum eines Anspruchs

Grundsatz

Das Datum jedes Anspruchs wird unabhängig von den anderen analysiert.

Wenn eine FR-Anmeldung zum Zeitpunkt t1 einen Gegenstand A beansprucht und die zum Zeitpunkt t0 eingereichte Priorität den Gegenstand A enthält, dann besitzt der Anspruch A ein wirksames Datum t0 (L611-11 CPI, Absatz 2, und Prüfungsrichtlinien des INPI, I-C VII.4.A).

A und B

Wenn eine FR-Anmeldung zum Zeitpunkt t2 einen Gegenstand „A und B“ beansprucht und diese Anmeldung zwei Prioritäten (A zu t0 und B zu t1) in Anspruch nimmt, dann besitzt der Anspruch „A und B“ ein wirksames Datum t2 (Anmeldedatum der FR-Anmeldung).

Dieser Grundsatz wird sehr wahrscheinlich eine Ausnahme erfahren, wenn die zum Zeitpunkt t1 eingereichte Priorität ausdrücklich auf die zum Zeitpunkt t0 eingereichte Priorität Bezug nimmt und angibt, dass die Merkmale der beiden Dokumente in einer bestimmten Weise kombiniert werden können (inspiriert von den Richtlinien F-VI 1.5).

A oder B

Die Verwendung des Wortes „oder“ ist tatsächlich ein Zeichen dafür, dass der Anspruch als zwei Ansprüche analysiert werden muss.

Wenn eine FR-Anmeldung zum Zeitpunkt t2 einen Gegenstand „A oder B“ beansprucht und diese Anmeldung zwei Prioritäten (A zu t0 und B zu t1) in Anspruch nimmt, dann besitzt der Anspruch „A oder B“ zwei wirksame Daten:

  • t1 für B;
  • t0 für A.

A und/oder B

Ein Anspruch „A und/oder B“ enthält 3 Gegenstände „A“, „B“ und „A und B“.

Rücknahme/Verzicht auf die Inanspruchnahme einer Priorität

Es ist durchaus möglich, auf eine Priorität zu verzichten oder diese zurückzunehmen (dieser Grundsatz, obwohl er nicht im Gesetz vorgesehen ist, leitet sich aus der Möglichkeit des vollständigen oder teilweisen Rückzugs der Anmeldung gemäß Artikel L613-24 CPI ab, vgl. Prüfungsrichtlinien des INPI, I-B II.5.6).

Die Fristen (nur die noch nicht abgelaufenen, Prüfungsrichtlinien des INPI, I-B II.5.6.b) werden dann ab dem neuen wirksamen Datum der Anmeldung neu berechnet.

Darüber hinaus wird die Veröffentlichung verzögert, wenn der Rückzug vor Beginn der technischen Vorbereitungen für die Veröffentlichung erfolgt (Prüfungsrichtlinien des INPI, I-B II.5.6.a).

Inanspruchnahme einer ungültigen Priorität

Die Inanspruchnahme einer Priorität schützt nicht vor der Einspruchsfähigkeit dieser Prioritätsanmeldung.

In folgender Situation ist die Prioritätsanmeldung FR1 gemäß Artikel L611-11 CPI Absatz 3 gegen den von FR2 beanspruchten Gegenstand A einspruchsfähig, da die Priorität nicht gültig ist.

 Die Priorität kann ein Dokument L611-11 CPI, Absatz 3
 Die Priorität kann ein Dokument L611-11 CPI, Absatz 3 Die Priorität kann ein Dokument L611-11 CPI, Absatz 3 sein

Es ist zu beachten, dass selbst wenn FR1 vor der Veröffentlichung zurückgenommen wird, dies nichts ändert, da die Inanspruchnahme des Anmeldedatums einer französischen Anmeldung deren Veröffentlichung als Anmeldung nach sich zieht (Artikel R612-39 CPI, 5°).

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